Reglement/Mietvertrag über die Vermietung und Benutzung des Clublokals des Tennis Club Langriet

Reglement/Mietvertrag
über die Vermietung
und Benutzung des Clublokals
des Tennis Club Langriet, Neuhausen

 

Vermietung

1. Vermieter / Mietgesuche: Der Vermieter des Clublokals ist der TC Langriet (nachfolgend «Vermieter» oder «TCL» genannt). Das Clublokal wird nur auf Gesuch hin vermietet. Mietgesuche sind mit dem Formular ‚Reglement / Mietvertrag‘ schriftlich beim Vermieter einzureichen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Mietgesuche ohne nähere Begründung abzulehnen.

 

2. Mietobjekt / Vertragsgegenstand: Das Clublokal kann nur als Einheit gemietet werden und beinhaltet das Mobiliar (Tische, Stühle), TV, Musikanlage, Küche und Toiletten.

 

3. Mietbeginn / Mietdauer: Sofern im Mietvertrag keine anderen Zeiten vereinbart wurden, dauert das Mietverhältnis ab dem vereinbarten Zeitpunkt bis längstens 08.00 Uhr des nachfolgenden Tages.

 

4. Mietvorrecht: Vereins- und Mannschaftsanlässe, sowie Anlässe von Mitgliedern, Donatoren und Werbe-Partnern genießen Mietvorrecht gegenüber anderen Mietern. Eine Vermietung an Externe erfolgt nur in Verbindung mit einem Vereinsmitglied.

 

5. Mietpreis/Kaution: Der Mietpreis für einen Abend beträgt CHF 120.00 für Mitglieder und CHF 170.00 für Externe. Zusätzliche Kosten: CHF 30.00 für Grill inklusive Gas und CHF 30.00 während der Winterperiode bei Heizbedarf. Eine Kaution kann zusätzlich verlangt werden.

 

6. Benützung des Mietobjektes / Vertragsgegenstandes: Das Mietobjekt ist vom Mieter schonend zu benutzen. Der Mieter haftet für alle aus der Benutzung entstandenen Schäden oder Verluste.

 

7. Verantwortung: Der Mieter, welcher den Mietvertrag unterzeichnet, ist für die Benutzung des Mietobjektes und die Bezahlung des Mietpreises verantwortlich. Er ist sowohl für die Übergabe als auch für die Rückgabe zuständig und tätigt die Absprache mit dem Vertreter des Vermieters.

 

8. Übergabe des Mietobjektes: Datum und Zeit der Übergabe erfolgen nach Vereinbarung mit dem Vertreter des Vermieters.

 

9. Zusätzliches zur gültigen Hausordnung des TCL: Das Mobiliar darf nur in den Räumlichkeiten des vermieteten Clublokals verwendet werden. Jegliche Zweckentfremdung des Mietobjektes ist untersagt.

 

10. Zufahrt zum Clublokal / Parkplätze: Die direkte Zufahrt zum Gebäude ist nur für den kurzfristigen Warenumschlag gestattet. Sämtliche Fahrzeuge müssen auf den offiziellen Parkplätzen abgestellt werden.

 

11. Abfall / Umgebung: Die Abfallentsorgung erfolgt durch den Mieter. Die Umgebung und die Parkplätze sind sauber zu verlassen.

 

12. Rückgabe des Mietobjektes: Das Clublokal ist nach Mietvertrag oder spätestens bis 08.00 Uhr des nachfolgenden Tages geräumt und besenrein dem Vertreter des Vermieters zurückzugeben.

 

13. Inkrafttreten: Dieses Reglement tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es kann jederzeit vom Vorstand des TCL geändert und ergänzt werden.

 

Tennisclub Langriet, Neuhausen